Unsere Kanzlei kann für Sie bei Rechtsberatung und Steuerberatung in folgenden Bereichen in Spanien und Deutschland tätig werden:

Rechtsberatung und Steuerberatung

Gerichtsverfahren & Rechtssystem in Spanien

Aus Erfahrung wissen wir, dass viele deutsche Mandanten sich nur wenig mit dem gerichtlichen Verfahren und dem Unterschieden zum deutschen Rechtssystem auskennen. An dieser Stelle möchten wir daher auf die wichtigsten Unterschiede hinweisen, die in der täglichen Praxis oft in Spanien vorkommen.

Klagen in Spanien

Überblick über die verschiedenen Verfahrensarten in zivilrechtlichen Streitigkeiten an spanischen Gerichten, die häufig vorkommen:

  1. Mahnverfahren - proceso monitorio Praxisbezogen: Gerichtliche Forderung von Geldschulden
  2. Mündliches Hauptverfahren - juicio verbal Praxisbezogen: Zahlungsklage über Geldforderungen bis €900.-Euro Scheidungsverfahren
  3. Gewöhnliches Hauptverfahren - juicio ordinario Praxisbezogen: Zahlungsklage über Geldforderungen von mehr als €900.- Euro
  4. Erbschaftsteilungsklage - division de la herencia
  5. Auflösung des ehelichen Güterstandes nach Scheidung - liquidación régimen económico matrimonial de gananciales Praxisbezogen: Zugewinnausgleichsklage
  6. Klage im Wechsel - und Scheckprozess
  7. Antrag auf Zwangsvollstreckung aus ausländischen Vollstreckungstiteln
  8. Antrag auf Zwangsversteigerung aus Hypothekenurkunden
  9. Einlegung der Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil
  10. Revision gegen ein Urteil

Selbstverständlich kann diese Liste nicht vollständig sein. Diese ist rein informativ und stellt nur die häufigsten zivilrechtlichen Klagearten dar.

Spanisches Gerichtsverfahren & Rechtssystem

Oft werden Klagen gegen den Immobilieneigentümer am Ort der Immobilie eingereicht.
Handelt es sich hier jedoch um eine Ferienimmobilie erhält der Eigentümer in den meisten Fällen keine Kenntnis von der Klage oder der gerichtlichen Ladung. mehr ...

PROCURADOR - Prozessvertreter

Für den Mandanten in einem spanischen Gerichtsverfahren ist es wichtig zu wissen, das er nicht nur von seinem Rechtsanwalt (Abogado), sondern auch von einem sogenannten Procurador vertreten wird. mehr ...

Unser Komplett-Service:

Mit der Beauftragung unserer Kanzlei werden sie in der Vollmacht einen Procurador beauftragen. So ersparen wir Ihnen die gesonderte Suche nach einem Procurador. Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass der Procurador ein von uns gesondertes Auftragsverhältnis mit Ihnen als Mandanten eingeht und er gesondert Ihnen gegenüber abrechnet. Auf Wunsch erledigen wir das auch gerne für Sie, rechnen jedoch die Kosten für den Procurador gesondert ab.

Die Prozessführung bleibt in der Hand des Rechtsanwalts unserer Kanzlei.

Die Schadensersatz-Klage im spanisches Haftungsrecht

In der Praxis sind Schadensersatzklagen gegen praktizierende Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, und Kosmetiksalons genauso häufig als auch Schadensersatzforderungen aus Arbeits- und Verkehrsunfällen oder ehemalige Arbeitgeber. mehr ...

Wir beraten Sie gerne und prüfen ob die von Ihnen angestrebte Klage auf Schadenersatz in Spanien grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat, ob die von Ihnen vorgelegten Beweismittel ausreichend sind oder was Sie, bzw. wir gemeinsam, noch tun können, um der Klage Aussicht auf Erfolg zu verschaffen und klären selbstverständlich direkt die Verjährung ab.
info@rechtsundsteuerberatung.de