Rechtsberatung : Spanien
Der Procurador
Der Rechtsanwalt in Spanien übernimmt in einem Gerichtsprozess die technische Prozessführung. Er bereitet die Schriftsätze inhaltlich vor, vertritt die Interessen des Mandanten bei der mündlichen Verhandlung und führt den Rechtsstreit durch die Instanzen gemäß den materiell - und prozessrechtlichen Vorgaben.
Der Procurador wird vom Mandanten separat mit einer notariellen Vollmachtsurkunde oder apud acta vor dem Gerichtssekretär bestellt.
Der Procurador ist als Parteivertreter gesetzlich vorgeschrieben, wenn im Gesetz nicht ausdrücklich das persönliche Erscheinen und Auftreten der Partei im Prozess erlaubt oder vom Richter angeordnet wird.
Der Procurador reicht die Schriftsätze des spanischen Rechtsanwalts dem Gericht weiter und nimmt Gerichtspost in Empfang. Bei der mündlichen Verhandlung vertritt der Procurador den Mandanten als Person, soweit der Mandant nicht persönlich vom Gericht geladen wurde.
Der Rechtsanwalt in Spanien kann ohne Begrenzung bei allen Gerichten an jedem Ort in Spanien auftreten, wogegen der Procurador nur bei einem bestimmten Gericht zugelassen und seine Tätigkeit auf diesen Gerichtsort beschränkt ist.
Unsere Kanzlei kann für Sie bei 


