Immobilienrecht
Unser Komplett-Service für Sie beim Immobilienkauf
- Einholung eines aktuellen Grundbuchauszuges
- Klärung, ob der Verkäufer der tatsächlich Verfügungsberechtigte ist
- Vorbereitung des Kaufvertrages als Entwurf für die notarielle Kaufurkunde unter Berücksichtigung Ihrer persönlicher Situation und Wünschen in steuerlicher-, familienrechtlicher- und erbrechtlicher Hinsicht
- Prüfung ob der Kauf unter vorgenannten Gesichtspunkten eventuell günstiger über eine spanische GmbH, der sogenannten “S.L.”erfolgen sollte
- Sollten Sie besondere Aktivitäten (geschäftlich) oder An- bzw. Umbauten planen, prüfen wir die rechtlichen Erfordernisse vor Ort. Dies kann in Spanien einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Behörden in vielen Fällen überlastet sind
- Absicherung der Kaufpreiszahlung (Anderkonto), Erfüllung der gesetzlichen Steuereinbehaltungspflicht
- Ihre Eintragung (oder ggf. die der “S.L.”) ins Grundbuch, damit Sie rechtlich direkt auf der sicheren Seite sind und vollumfänglich über Ihre Immobilie verfügen könne
- Überwachung, oder falls Sie uns damit beauftragt haben, Zahlung der Grunderwerbs- und sonstiger mit dem Kauf in Verbindung stehender Steuern und der Notargebühren
Der Komplett-Service wird nach der gültigen offiziellen Gebührenverordnung abgerechnet. Eine gesonderte Honorarvereinbarung ist möglich.
Sollten die Eigentumsverhältnisse, was in Spanien oftmals der Fall ist, wenn die Immobilie innerhalb der Familie weitervererbt wurde (besser gesagt “weitergeben” wurde, ohne dies in Grundbuch registrieren zu lassen um Steuern und Gebühren zu sparen), nicht eindeutig geklärt sein, so muss hier ein aufweniges und langwieriges katastrales Verfahren betrieben werden. Diese Kosten umfasst unser vorbezeichneter komplett Service nicht. Da der Aufwand sowohl für Recherche als auch bei den Behörden sehr arbeits- und zeitintensiv ist, kann hier nur eine Honorarvereinbarung im Einzelfall getroffen werden, wenn es für beide Seiten fair sein soll.
Um Ihnen hier ein einfaches Beispiel vor Augen zu führen:
Es macht einer erheblichen Unterschied ob der einzige Sohn oder die einzige Tochter des noch lebenden und rechtsfähigen Erblassers als Verkäufer auftritt, oder ob der Verkäufer noch 10 Geschwister hat, die zwar zu lebzeiten des Erblassers mit der "Übergabe" (also nicht im Grundbuch eingetragen) stillschweigend einverstanden waren, jetzt aber im Verkaufsfall Ansprüche geltend machen oder eben auf ihre Ansprüche schriftlich verzichten. Auch in Spanien gibt es ein gesetztliches Erbrecht! Besonders langwierig wird es, wenn der im Grundbuch eingetragene Erblasser nicht mehr lebt und der letzte Wille (Testament) nicht vorgelegt werden kann.
Die notarielle Urkunde kann nur rechtswirksam von dem im Grundbuch eingetragen Eigentümer unterzeichnet werden, ansonsten erfolgt keine Eintragung im Grundbuch, wenn nicht schon der Notar die Beurkundung verweigert hat, mit der Folge, dass Sie eventuell den Kaufpreis schon bezahlt haben aber Ihre Immobilien nicht in Besitz nehmen können.
Hinweis:
Die relativ geringen Mehrkosten für eine anwaltliche Abwicklung des Kaufes stehen in keinem Verhältniss zu den Kosten die auf Sie zukommen (von dem Ärger, dem Aufwand und der Zeit ganz abgesehen) die auf Sie zukommen, wenn Sie z.B. auf Grund eines privatschriftlichen Vertrages (der in Spanien rechtswirksam ist) vielleicht schon eine Anzahlung geleistet haben und erst im Notartermin festellen, dass der Verkäufer gar nicht der im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist und der Notar die Beurkundung verweiget.
Beauftragen Sie uns in jedem Fall bevor Sie etwas unterzeichnen und Zahlungen leisten. Dies lohnt sich immer, gleich was der Verkäufer Ihnen für Versprechungen und Zusagen macht, besonders wenn man sich im spanischen Recht nicht ganz so gut auskennt!
HINWEIS! Unsere Kanzlei kann für Sie in folgenden Bereichen in Spanien und Deutschland tätig werden:
Professionelle Beratung (inkl. Vertragsgestalltung und überprüfen von Eigentums- und/oder Verbindlichkeitsverhältnissen) bei Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Erstellung von Wertgutachten (Immobilien), Baurecht, Erbrecht, Steuerrecht, Zivilrecht (auch Vertragsrecht) Arbeitsrecht, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht, Steuerberatung, Firmengründung, Bilanzbuchhaltung, Personalverwaltung und mehr.
Erstanfragen bitte an: info@rechtsundsteuerberatung.de
Unsere Kanzlei kann für Sie bei 


