Rechtsberatung Spanien
Spanisches Gerichtsverfahren – Rechtssystem
Kann der Eigentümer nachweisen das es sich um eine Ferien-Immobilie handelt und er keine Kenntnis von der Klage bzw. Ladung haben konnte, scheitert die rechtswirksame Zustellung in der Regel am Zugang (nachweislichen Zustellung) der Klageschrift bzw. der Ladung.
Hier ist jedoch Vorsicht geboten.
Nimmt z.B. der Mieter, Hausmeister oder Hausverwaltung das Schreiben des Gerichts an, geht auch das spanische Gericht von einer ordnungsgemäßen Zustellung an den Eigentümer aus, da er im normalen Geschäftsverkehr hiervon Kenntnis erlangen konnte.
Hier trifft es oft Eigentümer von Wohnungen in Wohnkomplexen in denen mehrere Parteien Eigentümer der einzelnen Wohnungen sind. Beschließt z.B. die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich
- eine Renovierung
- eine Sonderanschaffung
- den Einbau einer Kabel- oder Sat-Anlage
Bei Mahnverfahren, insbesondere bei Zahlungsklagen gegen Wohnungseigentümer in Mehrparteienwohnkomplexen, führt die Regelung im Artikel §161, §164, §816 LEC dazu, dass der Empfänger aufgefordert wird, sich innerhalb von 20 Tagen bei Gericht zu melden.
Bei Nichterscheinen wird an der Gerichtstafel die Aufforderung öffentlich bekannt gemacht und das Gericht erlässt den Vollstreckungstitel, ohne dass der Wohnungseigentümer davon Kenntnis erhält.
Ähnlich des in Deutschland in diesem Fall ergehende Versäumnisurteils.
Mit dem Vollstreckungstitel kann ein Beschlagnahmevermerk in das Grundbuch eingetragen und sogar die Zwangsversteigerung der Wohnung in Spanien betrieben werden.
Wir empfehlen unsere RA-Kanzlei als Vertreter und Zustellungsbevollmächtigten bei dem Präsidenten der Wohnungseigentümergemeinschaft zu bestellen, sodass Ihnen keine Nachteile nur durch Unkenntnis entstehen können.
Im Falle, dass die Klageschrift am deutschen (oder österreichischen, schweizer) Wohnsitz zugestellt wurde, hat der Beklagte rechtswirksam Kenntnis von dem Prozess erlangt und muss in der Regel innerhalb von 20 Werktagen zur Verteidigung und Stellungnahme beim zuständigen Gericht in Spanien persönlich erscheinen.
In diesem Fall sollten Sie uns möglichst umgehend beauftragen, so dass die 20 Tagesfrist ausgenutzt werden kann, um zumindest eine ordnungsgemäße Verteidigungsschrift beim spanischen Gericht fristgerecht einreichen und uns als Ihre rechtliche Vertreter legitimieren zu können.
Grundsätzlich empfehlen wir unseren Mandanten vor dem spanischen Gericht persönlich zu erscheinen, nicht nur um Nachteile zu vermeiden sondern um auch ggf. Absprachen oder Entscheidungen direkt treffen zu können.
Was passiert wenn eine Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Termin vor Gericht erscheint?
Erscheint eine Partei nicht zur Vernehmung bzw. zur Verhandlung, geht das Gericht von der Richtigkeit der Angaben (des Sachvortrages) der Partei aus, die anwesend ist und befragt werden kann
und weiterhin, dass die nicht erschienene Partei kein Interesse an der Verteidigung oder an diesem Prozess hat.
Das die anwesende Partei in Abwesenheit der anderen ausschließlich Beweis- und Sachvorträge zu eigenen Gunsten macht, dürfte wohl jedem einleuchtend sein.
Obwohl das Gericht auch diesen einseitigen Beweis- und Sachvortrag auf Richtigkeit im Urteil zu bewerten hat, ist der Prozess i.d.R. für die abwesende Partei verloren. Ähnlich einem deutschen Versäumnisurteil, auch wenn der Vergleich nicht 100%ig zutreffend ist.
Email an info@rechtsundsteuerberatung.de
Unsere Kanzlei kann für Sie bei 