Rechtsberatung und Steuerberatung
Immobilien An und Verkauf in Spanien
Spanische Wertzuwachssteuer (Ganancia Patrimonial)
Mit der Steuerreform in Spanien, die zum
Dabei werden die Zeiträume vor dem
Für den anteiligen linearen Wertzuwachs, der auf die Periode nach dem
Zuletzt ist anzumerken, dass die Wertzuwachssteuer auf der Gemeindeebene und auf der staatlichen Ebene existieren. Dies sind zwei völlig verschiedene Steuerarten.
Der vorhergehende Text bezieht sich auf die staatliche Wertzuwachssteuer, als impuesto sobre la ganancia patrimonial
bezeichnet, welche vom Immobilienverkäufer innerhalb von 4 Monaten nach Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde vor dem spanischen Fiskus erklärt werden muss.
Die gemeindliche Wertzuwachssteuer wird dagegen von Amts wegen festgesetzt und wird bei Immobilienverkäufen meist auf den Immobilienkäufer abgewälzt.
Email an info@rechtsundsteuerberatung.de
Unsere Kanzlei kann für Sie bei 