Unsere Kanzlei kann für Sie bei Rechtsberatung und Steuerberatung in folgenden Bereichen in Spanien und Deutschland tätig werden:

Rechtsberatung und Steuerberatung

Immobilien An und Verkauf in Spanien

Spanische Wertzuwachssteuer (Ganancia Patrimonial)

Mit der Steuerreform in Spanien, die zum 1.1.2007 in Kraft trat, wird die Wertzuwachsbesteuerung auf Gewinne aus Immobilienverkäufen modifiziert.

Dabei werden die Zeiträume vor dem 19.1.2006 und danach differenziert, inwieweit noch die Reduktionskoeffizienten Anwendung finden.
Für den anteiligen linearen Wertzuwachs, der auf die Periode nach dem 20.1.2006 fällt, finden diese Koeffizienten keine Anwendung mehr. Es wird nur noch die Inflationsrate angepasst. Erfreulich ist für Nichtsteuerresidente in Spanien, dass der Nettowertzuwachs nur noch mit 18% statt bisher mit 35% besteuert wird.

Zuletzt ist anzumerken, dass die Wertzuwachssteuer auf der Gemeindeebene und auf der staatlichen Ebene existieren. Dies sind zwei völlig verschiedene Steuerarten.

Der vorhergehende Text bezieht sich auf die staatliche Wertzuwachssteuer, als impuesto sobre la ganancia patrimonial bezeichnet, welche vom Immobilienverkäufer innerhalb von 4 Monaten nach Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde vor dem spanischen Fiskus erklärt werden muss.

Die gemeindliche Wertzuwachssteuer wird dagegen von Amts wegen festgesetzt und wird bei Immobilienverkäufen meist auf den Immobilienkäufer abgewälzt.



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